Hilfsmitteldienst - Unser Anliegen
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Was sind eigentlich Hilfsmittel?
Nach dem Sozialgesetzbuch SGB V § 33 sind Hilfsmittel Gegenstände, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit sie nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind.Zu den Hilfsmitteln in diesem Sinne gehören beispielsweise Sehhilfen, Hörhilfen, Körperersatzstücke, orthopädische Anfertigungen, Gehhilfen etc.
Die für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) leistungspflichtigen Hilfsmittel sind im Hilfsmittelverzeichnis der GKV definiert und als Einzelprodukte auf Herstellerantrag gelistet. Die Abgabe als Leistung der GKV setzt eine Verordnung durch einen Vertragsarzt und die Genehmigung durch die Krankenkasse (§ 30 BMV-Ä) voraus. Eine Zuzahlung ist von Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in Höhe vom 10 % des Abgabepreises, mindestens aber 5 Euro und höchstens 10 Euro, zu leisten. Viele Hilfsmittel zur Rehabilitation sind gleichzeitig auch Medizinprodukte.
Im Hilfsmittelverzeichnis der GKV werden folgende Hauptgruppen von Hilfsmitteln gelistet: (mit Anzahl der Einzelprodukte im Jahr 2004)
- 04 - Hilfsmittel für die persönliche medizinische Behandlung (3.202 Einzelprodukte)
- 05 - Hilfsmittel für das Training von Fähigkeiten (775 Einzelprodukte)
- 06 - Orthesen und Prothesen (3.685 Einzelprodukte)
- 09 - Hilfsmittel für die persönliche Versorgung und Sicherheit (3.808 Einzelprodukte)
- 12 - Hilfsmittel für die persönliche Mobilität (2.879 Einzelprodukte)
- 15 - Hilfsmittel im Haushalt (307 Einzelprodukte)
- 18 - Mobiliar und Hilfen zur behindertengerechten Gestaltung von Wohnungen und anderen Baulichkeiten (4.220 Einzelprodukte)
- 21 - Hilfsmittel für Kommunikation, Information und Signalgebung (1.572 Einzelprodukte)
- 24 - Hilfsmittel für die Handhabung von Produkten und Gütern (1.722 Einzelprodukte)
- 27 - Hilfsmittel und Ausrüstung für eine Verbesserung der Umgebungseinflüsse, Werkzeuge und Maschinen (736 Einzelprodukte)
- 30 - Hilfsmittel für die Freizeit
Von: http://de.wikipedia.org/wiki/Hilfsmittel_%28Rehabilitation%29
Und das sind keine Hilfsmittel, Treppenlift & Co?
Nicht immer ist nachvollziehbar, welche Hilfen für Senioren und Behinderte im Hilfsmittelkatalog gelistet und damit von den Krankenkassen bezahlt werden. Viele alltägliche Hilfen, die alten und kranken Menschen das Leben erleichtern können, müssen selbst finanziert werden. Dazu zählt ein Treppenlift, ein Badumbau oder eine behindertengerechte Einstiegshilfe ins Auto. Während Treppenlift und behindertengerechtes Bad noch im Rahmen einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme finanziert werden können, sind Hilfen zur Beförderung von Senioren und Behinderten im KFZ in aller Regel selbst zu finanzieren.